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Akademie Schloss Solitude: Aufenthaltsstipendien

Bewerbungsfrist: 14.11.2025

Die Akademie Schloss Solitude schreibt ab dem 15. Oktober 2025 ihre Aufenthaltsstipendien für den Zeitraum 2026–2028 aus. Internationale Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffende aller Disziplinen können sich für ein sechs- oder neunmonatiges Stipendium bewerben. Es werden bis zu 60 Aufenthaltsstipendien von sechs bis zwölf Monaten Dauer ausgeschrieben.

Mit dem Solitude-Stipendium schafft die Akademie Raum für konzentrierte künstlerische und wissenschaftliche Arbeit, interdisziplinären Austausch und internationale Vernetzung. Die Stipendien leisten damit einen Beitrag zu einer offenen, vielfältigen und mit der Welt verbundenen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg und Deutschland. Das Stipendium ist ergebnisoffen ausgerichtet und eröffnet zugleich die Möglichkeit für Veranstaltungen vor Ort, auch in Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen in Stuttgart und der Region.

Für ein Stipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus den Praxisfeldern VISUELL (Bildende Kunst & Film/Video), AUDITIV & PHYSISCH (Musik/Klang & Darstellende Kunst), RÄUMLICH (Architektur & Design), TEXTUELL (Literatur & Sprache), DIGITAL (Neue Medienkunst & Digitale Kunst) und WISSENSCHAFTLICH (Geisteswissenschaften & Angewandte Wissenschaften) bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich an Personen mit zwei bis zehn Jahren eigenständiger Praxis nach der Ausbildung – unabhängig vom Alter. 

Bewerbungen von Kollektiven mit bis zu zwei Personen sind möglich, sofern sie seit mindestens zwei Jahren gemeinsam arbeiten. Nicht zugelassen sind Bewerber*innen in Ausbildung/Studium (außer Promotion) sowie mit ordentlicher Professur. Arbeitssprachen sind Deutsch und/oder Englisch (Haussprache: Englisch).

Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen ihre gesamte Stipendienzeit an der Akademie verbringen.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

   *   6- oder 9-monatigen Aufenthalt in Stuttgart,

   *   ein Stipendium in Höhe von 1.300 Euro monatlich,

   *   ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio inkl. Nebenkosten,

   *   einmalige Reisekosten für die An- und Abreise.

Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess erfolgt in zwei Stufen:

1. Stufe (15.10.–14.11.2025): Offene Kurzbewerbung (online) auf der Bewerbungsplattform Nach Abschluss der ersten Bewerbungsstufe wird in Praxisfeldern mit sehr hohen Bewerbungszahlen ein anonymes Losverfahren zur fairen Vorauswahl eingesetzt.

Deadline: 14. November 2025, 18 Uhr CET

Alle Bewerber*innen werden per E-Mail informiert, ob sie für die zweite Stufe zugelassen sind oder nicht.

2. Stufe (24.11.–19.12.202): Ausführliche Bewerbung (online) auf der Bewerbungsplattform Zugelassene Bewerber*innen können ab dem 24. November bis zum 19. 

Dezember 2025, (18 Uhr CET) ihre ausführliche Bewerbung auf der Bewerbungsplattform einreichen.

Deadline: 19. Dezember 2025, 18 Uhr CET

 

Weitere Informationen über die allgemeinen Bewerbungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link https://www.akademie-solitude.de/de/news/ausschreibung-der-solitude-stipendien-2026-2028/

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