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ada Studio: Residenzförderung Tanz

Bewerbungsfrist: 28.02.2025

Vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Residenzförderung 2025 durch das Land Berlin vergibt das ada Studio im Jahr 2025 vier Residenzen für kollaborative Zusammenschlüsse von jeweils 2 Tanzkünstler*innen(*), die beide am Beginn ihrer professionellen Tätigkeit im Feld zeitgenössischer Tanz stehen und ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben.

Die vier jeweils fünfwöchigen Residenzen sollen einen Rechercheprozess unterstützen und sind wie folgt terminiert:

  • 5. Mai bis 8. Juni 2025 (Residenz #1)
  • 4. August bis 7. September 2025 (Residenz #2)
  • 22. September bis 26. Oktober 2025 (Residenz #3)
  • 17. November bis 21. Dezember 2025 (Residenz #4)

Eine Residenz beinhaltet:

  • Nutzung des ada Studios in den ersten vier Wochen täglich 10:00-16:00
  • 1 Woche zur Nachbereitung und Verfassung des Abschlussberichts
  • Stipendium in Höhe von 2.500 Euro für jede*n Resident*in
  • Dramaturgische und technische Unterstützung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Öffnung des Arbeitsprozesses (Offene Probe im Rahmen von „reinkommen“ im ada Studio am jeweils vorletzten Freitag der Residenz: 30. Mai/29. August/17. Oktober/12. Dezember 2025)

Für die Bewerbung schickt bitte 1 pdf (maximal 1MB; deutsch oder englisch) bis spätestens 28. Februar 2025 an ada-projectsnoSpam@gmx.net mit den folgenden Informationen:

  • Link zu einer Videobotschaft, in der sich die Bewerber*innen mit ihrem Vorhaben persönlich vorstellen können (nicht länger als 5 Minuten; vimeo oder youtube, keine transfers!)
  • Konzept für eine Recherche mit einer klaren Fragestellung
  • Methodologie der Bearbeitung der Frage(n), im besonderen Erläuterung der kollaborativen Arbeitsweise
  • Kurzbios beider Bewerber*innen (keine tabellarischen Lebensläufe!)
  • Aussage darüber, wo im Feld des zeitgenössischen Tanzes die Bewerber*innen sich jeweils verorten (artistic statement)
  • Bevorzugter Residenz-Zeitraum (Residenz #1 und/oder #2 und/oder #3 und/oder #4; je mehr Optionen, desto besser!)

Blinde und sehbehinderte Künstler*innen können uns alle Informationen in einem Audiofile zusenden und auf die Videobotschaft verzichten. Taube Künstler*innen müssen ebenfalls keine Videobotschaft einsenden.

Bitte keine Foto- oder Video-Anhänge senden!!!

Die Bekanntgabe der Resident*innen erfolgt spätestens Ende März 2025.

Rückfragen per email an ada-projectsnoSpam@gmx.net.

(*) Es können sich auch zwei Künstler*innen, die jeweils eine Solo-Recherche planen, bewerben. Dann sollte jede*r der Beiden alle Bewerbungsunterlagen einreichen und unter „Erläuterung der kollaborativen Arbeitsweise“ darlegen, auf welche Art und Weise die beiden Künstler*innen sich die Residenz teilen und v.a. wo die Berührungspunkte liegen (z.B. Erarbeitung von Feedbackstrukturen und andere Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung). Einzel-Bewerbungen von Künstler*innen mit einer Solo-Recherche sind nicht möglich

Residenzprogramm 2025 - ada-studios Webseite!

Die Residenzförderung Tanz ist hervorgegangen aus dem Runden Tisch Tanz.

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