Aktuelles aus Berlin

13 Millionen für eine weitere TANZPAKT RECONNECT-Ausschreibung im Rahmen von NEUSTART KULTUR

Pressemeldung vom: 01.06.2021

Mit TANZPAKT RECONNECT unterstützt Diehl+Ritter in Referenz zu den Kriterien und Förderschwerpunkten von TANZPAKT Stadt-Land-Bund den Erhalt und die Stärkung der Strukturen für professionelles Arbeiten im Tanz, die aufgrund der Corona Krise geschwächt wurden. Ziel des Notfallprogramms ist der Ausbau der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung künstlerischer Qualität, die Schaffung von Planungssicherheit und die Erreichung nachhaltiger Synergieeffekte.

Die erste Ausschreibung im Jahr 2020 traf auf enorm große Resonanz und zeigte, wie zielführend der Ansatz ist, die Stipendienprogramme und Projektförderungen durch eine längerfristige Strukturförderung zu flankieren. Aufgrund des begrenzten Budgets konnte die Jury nur rund ein Drittel der eingereichten Anträge zur Förderung empfehlen. Durch die Aufstockung der Mittel im Rahmen von NEUSTART KULTUR stehen für eine zweite Ausschreibung nun weitere 13 Millionen Euro zur Verfügung.

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: „Die Tanzszene wird auch nach dem Lockdown vor enormen Herausforderungen stehen und gravierende Einschränkungen im Proben- und Spielbetrieb überwinden müssen. Die Bundesregierung wird deshalb den professionellen Tanz auf dem Weg in die Zukunft weiter unterstützen und das stark nachgefragte Hilfsprogramm RECONNECT ausweiten. Damit senden wir ein deutliches kulturpolitisches Signal der Anerkennung und Wertschätzung für die in Deutschland so ausgeprägte und vielgestaltige Kulturform Tanz.“

Ein besonderer Fokus richtet sich in der nächsten Förderrunde auf die Unterstützung der freien Tanzensembles im Bundesgebiet. Madeline Ritter, Geschäftsführerin von DIEHL+RITTER, freut sich: „Es ist ein wunderbares Zeichen für die Szene, dass wir nicht nur eine erneute TANZPAKT RECONNECT-Ausschreibung realisieren können, sondern sich das Fördervolumen für diese zweite Antragsrunde zudem mehr als verdoppelt hat. Mit der Aufstockung der Höchstfördersumme auf 400.000 Euro wird es uns möglich, freie Tanzensembles in Deutschland substantiell zu unterstützen und die verheerenden Auswirkungen des nun seit November anhaltenden Lockdowns etwas abzufedern.“

TANZPAKT RECONNECT ist Teil des gemeinsam von Diehl+Ritter, Dachverband Tanz Deutschland und Joint Adventures/Nationales Performance Netz entwickelten und koordinierten Hilfsprogramms für die deutsche Tanzszene im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bunderegierung für Kultur und Medien. Dafür stehen insgesamt weitere 40 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den bisherigen drei Säulen – TANZPAKT RECONNECT, DIS-TANZEN und NPN-STEPPING OUT – ist zudem ein Programm für Absolvent*innen deutscher Tanzausbildungsinstitute geplant. Antragsteller*innen können sich mit einem identischen Vorhaben nicht bei mehr als einem der Programme um Förderung bewerben.

Wer kann beantragen?
Ensembles, Künstler*innen, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Archive, Produktionsbüros und Tanznetzwerke, natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland, die nicht über 50% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Können sich Projekte der ersten Ausschreibungsrunde erneut bewerben?
Ja, eine erneute Antragstellung von Projekten, die bereits gefördert wurden, ist möglich.

Was kann beantragt werden?
Z.B. Maßnahmen zur Verstärkung der Personalstruktur, Verbesserung der Produktions- und Trainingsbedingungen, Entwicklung neuer Programm- und Vermittlungsformate, Anmietung von Proben- und Büroräumen, Ausstattung von Räumen, Technikanschaffungen und Ausgaben für Marketing, Ausbau von Managementstrukturen sowie die Ausweitung von internationalen Kooperationen.

Welche Summen können beantragt werden?
50.000 € - 400.000 € pro Maßnahme

Ist eine Eigenleistung Voraussetzung?
Es müssen mindestens 10% Eigen- bzw. Drittmittel eingebracht werden. Die Eigenleistung kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter, Eigenmittel sowie unbare Leistungen, sofern sie in nachvollziehbarer Weise der Maßnahme zuzuordnen sind, erbracht werden.

Ab wann kann ich mich bewerben?
Der Zugang zum Online-Antragsverfahren wird Mitte Juni 2021 auf www.diehl-ritter.de bereitgestellt.

Wann ist Bewerbungsschluss?
Einmalige Antragsfrist: 5. August 2021

Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?
Oktober 2021 – Dezember 2022

Wann und wo kann ich mich beraten lassen?
DIEHL+RITTER bietet am 17., 22. & 24. Juni 2021, jeweils 11 Uhr Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm via Zoom an. Bitte melden Sie sich unter Angabe des genauen Datums unter reconnect@diehl-ritter.de an.
Darüber hinaus wird es mit Ausschreibungsbeginn telefonische Beratungssprechzeiten geben. Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig auf diehl-ritter.de. Anfragen können zudem per mail an reconnect@diehl-ritter.de gestellt werden.

 

Folgt uns