Projekt Honoraruntergrenze
Seit Dezember 2008 haben sich Vertreter des TanzRaumBerlin Netzwerk, des Laft Berlin e.V. und des Tanzbüro Berlin zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, die sich mit dem Kulturhaushalt des Berliner Senats beschäftigt. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Erhöhung des Etats zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen, um eine Honoraruntergrenze im Rahmen dieses Fördersystems einführen zu können.
Forderungen
Im April 2009 hat die Arbeitsgruppe ein Positionspapier verfasst, dass die Situation Berliner KünstlerInnen in der freien Tanz- und Theaterszene beschreibt und folgende Forderungen aufstellt:
- Die Korrektur der unter jeglichem Mindestlohnsatz liegenden Lohnverhältnisse öffentlich geförderter KünstlerInnen.
- Die Fixierung des aktuellen Etats für die Konzeptförderung, unabhängig von der Abwanderung einzelner Institutionen/Gruppen, die einen eigenen Haushaltstitel erhalten.
- Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das neue Fördermodul der Einstiegsförderung.
(Positionspapier)
Um diese Forderungen weiter zu unterlegen, wurden Berechnungen aufgestellt, die eine konkrete Honoraruntergrenze und eine damit verbundene Etaterhöhung entwerfen:
Ausgehend vom sogenannten Warenkorb des Statistischen Bundesamtes wurden Lebenshaltungskosten für Künstler kalkuliert, die eine monatliche Grundversorgung in Höhe von 2.000,€ (brutto) für KSK-Versicherte und 2.300,€ (brutto) für nicht KSK-Versicherte definieren. Das ergibt einen Stundenlohn von 12,08 € für KSK-Versicherte bei einer 40h-Woche und für nicht KSK-Versicherte von 15,95 €. Bei einer 60h-Woche ergeben sich Stundenlöhne von 8,05 € für KSK-Versicherte und 10,63 € für Nicht-KSK-Versicherte. Diese Stundensätze könnten in Zukunft als Richtwert für eine Honoraruntergrenze bei öffentlicher Förderung angesetzt werden.
Bei wenigstens gleichbleibender Anzahl geförderter Projekte ergibt sich mit diesen Richtwerten eine Erhöhung des Gesamtetats für freie Gruppen der darstellenden Kunst um mindestens 6 Mio € (ohne Etat Konzeptförderung).
Die ausführliche Berechnungsgrundlage für die Honoraruntergrenze gemäß Warenkorb des Statistischen Bundesamtes und die daraus resultierende Etaterhöhung finden Sie hier:
Entwurf Honoraruntergrenze Entwurf Aufstellung neuer FörderetatKulturhaushalt 2010/2011 für Berlin
Im Zuge der Haushaltsverhandlungen von Berlin für die Jahre 2010/2011 (September-Dezember 2009) wurde der Etat für freie Gruppen der darstellenden Kunst nicht erhöht, jedoch auch nicht gekürzt. Die Forderung nach einer Etaterhöhung zur Einführung einer Honoraruntergrenze wird daher weiter verfolgt.
Unterschriftenliste
Die Aufstockung des Förderetats um mindestens 6 Mio € sieht die Arbeitsgruppe als zwingende Voraussetzung für die längst fällige Durchsetzung einer Honoraruntergrenze für Tanz- und Theaterschaffende und arbeitet weiter an der Durchsetzung dieser Forderung.
Unterstützen Sie unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift!
Tragen Sie dazu mindestens Ihren Namen in das unten stehende Feld ein. Die E-Mail Adresse dient der Legitimation und wird nicht angezeigt, weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet.
Die Unterschriftenliste richtet sich an die Berliner Kulturpolitik und soll unseren Forderungen kontinuierlich Nachdruck verleihen.
Unterschrift hinzufügenDie Unterschriftenliste einsehen

Seitenanfang