Pressemeldung
TanzRaumBerlin Netzwerk/LAFT Berlin e.V. – Kurzes Positionspapier zur Situation Berliner KünstlerInnen in der freien Tanz- und Theaterszene
20.03.2009
Ausgangslage – die freiberufliche künstlerische Arbeit
Der freie Künstlerarbeitsmarkt wurde seit den 90er Jahren oft auf seine avantgardistische Struktur hin untersucht, WissenschaftlerInnen und KulturpolitikerInnen stellten seine seismographischen Züge in Bezug auf einen Arbeitsmarkt der Zukunft heraus: Die Mischung aus eigenunternehmerischen und kreativen Kompetenzen verweise auf die Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft. Und tatsächlich bricht die Normalität der Vollerwerbstätigkeit in der Bundesrepublik seit den 80ern gemächlich zusammen, in der DDR brach sie bereits nach der Wiedervereinigung teilweise in sich zusammen. Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Projektarbeit und Selbständigkeit nehmen zu. Deutschland zählt inzwischen fast 11% Selbständige, im Kulturbereich sind es nach einem Bericht des Deutschen Kulturrates fast 50%. Das bedeutet, dass Selbständigkeit längst nicht mehr als eine Ausnahmeerscheinung gefasst werden kann. Trotzdem steht die freiberufliche Arbeit, und insbesondere die freie künstlerische Arbeit, in Deutschland unter einem massiven Legitimationsdruck, sich als „richtige“ Arbeit auszuweisen und nicht vorübergehende oder sogar „hobbyistische“ Tätigkeit zu sein. Deutschland agiert bürokratisch wie politisch immer noch als ein Land der Angestellten und der vollerwerbstätigen Arbeitsbiographie.
Zur Situation der freien darstellenden Kunst in Berlin
Während sich für einige Bundesländer die Beschreibung und Erfassung der freien darstellenden Gruppen und KünstlerInnen noch übersichtlich gestaltet, bietet Berlin als Großstadt, als Durchgangsstation und als Ballungszentrum für nationale und internationale KünstlerInnen ein außerordentlich vielseitiges Veranstaltungsangebot und eine schwer zu fixierende Struktur. Es zeigen sich verschiedene und kaum erfasste Zwischenformen von Selbständigkeit. Die KünstlerInnen arbeiten gleichzeitig an mehreren Projekten und wechseln zwischen kurzfristiger abhängiger Beschäftigung und Freiberuflertum hin und her.
Soziale Lage
An der Arbeitssituation von KünstlerInnen der darstellenden Kunst zeigt sich eines doch ganz deutlich: Dem großen Engagement und der (inter-)nationalen Relevanz stehen prekäre Arbeitsbedingungen gegenüber und das niedrige und selten konstante Einkommen fordert ein hohes Maß an Flexibilität und selbstorganisierter Arbeit. Während einer künstlerischen Arbeit müssen sich die KünstlerInnen bereits mit der Akquise neuer Gelder oder der Konzeption neuer Projekte beschäftigen. Selbst geförderte Gruppen und KünstlerInnen, die seit Jahren beständig in der Stadt arbeiten, sind immer wieder gezwungen in nicht-künstlerischen Jobs zu arbeiten, um so ihre künstlerische Grundlage aufrecht zu erhalten. Weil der Landesetat für privatrechtlich organisierte Theater und Theater-/Tanzgruppen zu niedrig ist, legen KünstlerInnen, die öffentliche Mittel beantragen, zudem einen Finanzierungsplan vor, der sehr geringe Löhne ansetzt. Sie orientieren sich damit an einer „eingebürgerten Norm“, um bei der Förderung berücksichtigt zu werden. Eine Norm, an der sich auch Jury und Veranstalter orientieren. Am Beispiel eines kleineren Projektes, mit einem Gesamtbudget von 11.000 € kann man exemplarisch folgende Stundenlöhne benennen: Der Regisseur, der auch das Konzept erarbeitet hat und zugleich Performer in seiner eigenen Produktion ist, erhält 6,25 €. Der Produktionsleiter bekommt 2,08 € und der für dieses Projekt engagierte Darsteller muss mit 3,12 € auskommen (ausgehend von vier Arbeitswochen pro Monat und einer 40 Stunden Woche). Bei einem größeren Projekt, das von einem Gesamtbudget von 42.725 € ausgeht, sehen die Stundenlöhne folgendermaßen aus: Der Regisseur und der Produktionsleiter – der in diesem Fall auch die gesamte PRArbeit übernimmt – beziehen 9,38 €, der Darsteller erwirtschaftet 6,25 € in der Stunde (ausgehend von vier Arbeitswochen pro Monat und einer 40 Stunden Woche). In der Regel wird in den Finanzierungsplänen ein Bruttolohn gefordert, der von der Jury noch gekürzt werden kann, und der nur die Arbeit bis zur Premiere des Projektes beinhaltet, weitere Vorstellungstermine sind damit nicht abgegolten. Die KünstlerInnen müssen von diesen Bruttolöhnen Kranken-, Renten – und Sozialversicherung (KSK) bezahlen. Die Kosten für eine notwendige Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Rentenvorsorge sind dabei noch nicht berücksichtigt. Im Schadensfall sind die KünstlerInnen also sehr schlecht bis gar nicht abgesichert. Im Alter werden sie mit einer sehr geringen Rente auskommen müssen, die für einen Lebensunterhalt kaum ausreichend ist. Die Bezahlung der Arbeit der darstellenden KünstlerInnen durch öffentliche Mittel liegt häufig weit unter einem Mindestlohn und bleibt von Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst ausgeschlossen – obwohl es sich um Arbeit im öffentlichen Interesse handelt. Um die Lage von selbständigen professionellen KünstlerInnen zu untermauern, werden die Ergebnisse der „Studie zur wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage der Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland“, initiiert vom Fonds Darstellende Künste e.V. und dem ITI Deutschland, dienen. Die Erhebung der Zahlen für Berlin wurde maßgeblich vom Laft Berlin e.V. durchgeführt. Seit der ersten Erhebung zu diesem Thema im Jahr 1975 werden durch diese Studie erstmalig wieder relevante Zahlen zur Verfügung stehen, die die Situation der freien Theater- und Tanzschaffenden repräsentieren.
Das Berliner Fördersystem
Vom Prinzip her ist das Berliner Fördersystem, als mehrstufiges System von der Einzelprojektförderung über die Basisförderung für 2 Jahre bis hin zur Konzeptförderung über 4 Jahre, ein schlüssiges System. Es verspricht Durchlässigkeit, Perspektive, Arbeitskonstanz und die Aufnahme innovativer Ansätze. Der vorhandene Etat ist aber zu gering, um diesen Ansatz einzulösen. Für die Konzeptförderung 2007-2010 gingen 31 Anträge ein, 8 davon wurden aufgenommen. Für das Antragsvolumen von 12.984.200 € standen aber nur 4.571.000 € zur Verfügung. Für die Basisförderung 2009/2010 gingen 68 Anträge ein, wovon 32 aufgenommen wurden. Das Antragsvolumen von 8,8 Mio. € konnte hier mit rund 2,8 Mio. € bewilligt werden. Das Budget für die Einzelprojektförderung, bei einem Antragsvolumen von rund 5,3 Mio. €, und für Spielstättenförderung, bei einem Antragsvolumen von rund 16,6 Mio. €, lag für 2009 insgesamt bei nur 895.607,25 €. Das Abführen von Geldern aus der Konzeptförderung, um konzeptgeförderten Gruppen/Institutionen einen eigenen Haushaltstitel zu sichern, hat bereits in der Vergangenheit zu einem Schrumpfen des Gesamtbudgets für privatrechtlich organisierte Theater und Theater-/Tanzgruppen geführt. Gruppen können nur noch in die Konzeptförderung nachrücken, wenn dort Gelder frei werden von Gruppen/Institutionen, die nicht mehr gefördert werden. KünstlerInnen verbleiben damit trotz jahrelanger kontinuierlicher Arbeit im Status der Basisförderung, wodurch auch hier das Nachströmen neuer Gruppen, denen eine Basisförderung zukommen müsste, blockiert wird. Statt Durchlässigkeit zu garantieren, können die Budgets jetzt nur noch hin und her geschoben werden. Auch die Gelder für das neue Fördermodul, die Einstiegsförderung, können mit dem derzeitigen Etat nur zu Lasten anderer Fördermodule gesichert werden. Neben diesen finanziellen Missständen hat das Fördersystem strukturelle Schwächen. So ist das Modell der Konzeptförderung stark institutionalisierend und eigentlich auf die Arbeitsweise von festen Häusern zugeschnitten. Die Forderung nach einem kohärenten Wirtschaftsplan über den Zeitraum von vier Jahren ist für die meisten freien Gruppen nicht zu erfüllen. Zum einen deswegen, weil es bei einzelnen Gruppen keine Planungssicherheit über einen so langen Zeitraum gibt und zum anderen, weil für den bürokratischen Aufwand, wie die Erstellung eines Wirtschaftsplans – trotz der Professionalität der Gruppen – eine zusätzliche Person angestellt werden müsste, die sich ausschließlich um die wirtschaftlichen Belange kümmert, was aus finanziellen Gründen oft nicht möglich ist. Daher ist eine Fortsetzung der Gespräche über das bestehende Fördersystem im Hinblick auf eine langfristige und nachhaltige Förderung auch für freie Gruppen absolut gewünscht.
Forderungen
Um den oben angeführten Problemen zu begegnen, stellen die Unterzeichnenden folgende Forderungen:
- Die Korrektur der unter jeglichem Mindestlohnsatz liegenden Lohnverhältnisse öffentlich geförderter KünstlerInnen.
- Die Fixierung des aktuellen Etats für die Konzeptförderung, unabhängig von der Abwanderung einzelner Institutionen/Gruppen, die einen eigenen Haushaltstitel erhalten (konkreter Fall: Renaissance Theater).
- Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das neue Fördermodul der Einstiegsförderung.

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